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barcode basierte informationen auf Grabstein, Grabmal und Grabdenkmal

Kein Verbot von QR-Codes auf Grabsteinen möglich!

Kölner Verwaltung scheitert !

Kölner Verwaltung scheitert mit unzeitgemäßem Verbot !

Keine QR-Codes auf Gräbern
... lautete die Überschrift einer Meldung im 'Kölner Stadtanzeiger' vom 21.01.2014. [ksta.de]

In dem Artikel (versehen mit dem Foto unseres ersten QR-Grabsteines von 2012) wird berichtet, dass die Kölner Verwaltung beabsichtigt, die Verwendung von QR-Codes auf Friedhöfen generell zu verbieten !
Zitat: 'Was in anderen Ländern und zunehmend auch in deutschen Städten als Teil der Bestattungskultur an Bedeutung gewinnt, soll auf den 55 Kölner Friedhöfen "grundsätzlich untersagt" werden. So ist es in Paragraf 28 der neuen Friedhofsatzung zu lesen, über die der Rechtsausschuss und der Umweltausschuss am kommenden Montag abstimmen sollen.'

upps - na ja, darauf haben wir, als Kölner Steinmetzbetrieb gewartet !!
Denn schon im Sommer 2012, also vor fast zwei Jahren hatte der amtierende Amtsleiter Herr Kaune, seine ablehnende Haltung bezgl. der Verwendung von QR-Codes an Grabsteinen nicht nur den Mitgliedern des 'Ausschusses Umwelt + Grün' dargelegt [Meldung der FDP-Ratsfraktion von 08/2012], sondern auch öffentlich seine 'persönliche Meinung' in TV-Beiträgen kundgetan. [TV-Beitrag 2012 ab 0:02:20]
Seine Äußerungen bezgl. störender 'hörbarer Inhalte' wurden schon damals im Internet, als belangloser Einwand hinreichend kommentiert. [heise.de 07/2012]


Doch zurück zur aktuellen 'Kölner Posse' !
Im November 2013 veröffentlichte der 'Deutsche Städtetag' eine 'Genehmigungshilfe für die Verwendung von QR-Codes an Grabsteinen' die explizit als Vorgabe für die Städte und Kommunen dienen soll, ihre Friedhofssatzungen anzupassen !
Da ein 'lärmendes Verhalten' auf den Friedhöfen generell verboten ist (in der aktuellen Kölner Friedhofssatzung unter § 6 geregelt) widmet sich diese 'Genehmigungshilfe' voranging dem rechtlichen Aspekt und kommt zu folgendem Ergebnis:
'Grundsätzlich ist gegen die gestalterische Einbindung des QR-Codes in die Grabanlage bzw. das Grabmal keine Verbot durch die Friedhofsverwaltung möglich, da dieser in seinem Aussehen als eigenständiges oder verbindendes Element der Grabgestaltung gesehen werden kann.'

Das ist eine Aussage !
Im Grunde sehen wir uns, als Steinmetz- und Bildhauerbetrieb mit diesem 'statement' in unserer Arbeit bestätigt. Den mit unserem ersten eigenständigen QR-Grabstein in 2012 haben wir schon damals genau das 'vorgelegt' und realisiert, was nun als 'Handlungsempfehlung' bei den aktuellen Änderungen der Friedhofssatzungen von Seiten der Verwaltung berücksichtigt werden soll.

Nur nicht in Köln !?
Sollte diese 'Handlungsempfehlung des Deutschen Städtetages' der Kölner Verwaltung, also dem 'Amt für Landschaftspflege und Grünflächen' nicht bekannt gewesen sein, als es um die Erstellung einer rechtssichernden Beschlussvorlage der neuen 'Friedhofssatzung' ging ?
Hat die Verwaltung der Kölner Friedhöfe, unter der Verantwortung von 'Amtsleiter Kaune', nur einen schludrigen Satzungsentwurf konstruiert ?

Auch bezgl. eines weiteren vorgebrachten Einwandes der 'unwissenden' Kölner Verwaltung, dass 'durch die fortwährenden Veränderungsmöglichkeiten der hinterlegten Informationsquellen ... die zu vermittelnden Inhalte in dem besonderen Schutzraum Friedhof nicht kontrolliert werden könnten' gibt der 'Deutsche Städtetag' eine klare Richtlinie zwecks Orientierung vor.
Keine Verwaltung 'muss' irgendwelche Inhalte kontrollieren - der Nutzungsberechtigte der Grabstätte ist, entsprechend einem normalen Internetangebot, natürlich auch für wechselnde Inhalte verantwortlich !

BASTA !

Wir haben, durch direkte Anschreiben an die Vorsitzenden und Mitglieder der Ausschüsse, auf diese offensichtlichen Mängel der geplanten neuen Friedhofssatzung hingewiesen und Informationen bereitgestellt. Wieweit dies dazu beigetragen hat, dass der 'Beschlussvorschlag' der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses 'Umwelt + Grün' am 30.01.2014 erst gar nicht diskutiert wurde, können wir nicht abschätzen.

Einen Einblick in den Ablauf einer solche 'Sitzungen' gibt uns aktuell nur der Beitrag der FDP-Fraktion vom 14.02.2014.

Es ist halt 'Karneval in Kölle' !



kstaKeine QR-Codes auf Gräbern. Unter dieser 'Überschrift' berichte der 'Kölner Stadtanzeiger' über die geplante neue Friedhofssatzung. [21.01.2014]


BILDDie BILD-Zeitung schreibt: Köln will sie verbieten.
Dürfen Grabsteine QR-Codes haben?
... fragt BILD seine Leser und 'garniert' dies mit einer sehr gruseligen 'BILD'montage - nartürlich mit 'unserem QR-Grabsteinen' [25.01.2014]



center-TV auf msn.com'Köln: QR-Codes auf Friedhöfen' - center-tv sendet einen 'Mediengestalter' zu uns ... und später einen Beitrag, der unsere persönliche Meinung (trotz Versprecher) zu dieser 'Phantomdiskussion' darstellt. [27.01.2014]



... und übrigens, es war der 'Kölner Stadtanzeiger' der erstmals in 03/2012 über unsere Arbeit berichtete.

kstaDer Grabstein der Zukunft. Unter dieser 'Überschrift' berichtete der Kölner Stadtanzeiger als erste Zeitung über unser Projekt - QR-Code an Grabstein / Grabmal [05.03.2012]

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